Zwei von vier Besatzungsmitgliedern kamen ums Leben, als das mit 2.378 Tonnen Schwefelsäure beladene Tankschiff „MS Waldhof“ 2011 auf dem Rhein kenterte. Zur Havarie des Schiffes trugen eine Reihe an unglücklichen Faktoren bei – der Rhein führte Hochwasser und floss schneller als gewöhnlich, die Waldhof umfuhr eine Stromkurve mit ungünstigem Außenradius und war so zusätzlichen Strömungen ausgesetzt. Maßgeblich für den Unfall war jedoch die falsche Beladung des Tankschiffs – ganze 631 Tonnen über dem zugelassenen Gewicht.
Um die MS Waldhof zu bergen, mussten 900 Tonnen Schwefelsäure in den Rhein abgelassen werden. Da dies kontrolliert geschah, konnte ein Fischsterben verhindert werden. Anders hätte es ausgesehen, wenn der Tanker zum Beispiel Öl transportiert hätte. Der Fall zeigt, wie wichtig strenge Vorschriften zum Transport von Gefahrgütern (oft auch als „Dangerous Goods“ bezeichnet) wirklich sind.
Was genau unter „Gefahrgütern“ (oder „Dangerous Goods“) zu verstehen ist, definiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz in §2:
„Gefährliche Güter […] sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“
Und genau diese Gefahren gilt es, bestmöglich zu minimieren. Hier setzen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrgütern an.
Welche Stoffe als Gefahrgüter gelten und wie diese zu klassifizieren sind, leitet der Absender des Transportgutes anhand von Klassifizierungsmerkmalen ab.
In einem Expert:innenkomitee der Vereinten Nationen (UN) werden Transportgütern, von denen eine Gefährdung ausgeht, sogenannte UN-Nummern zugeordnet. Die UN-Nummer (auch Stoffnummer genannt) besteht aus vier Ziffern und lässt sich entweder einem bestimmten Stoff zuordnen, oder einer Stoffklasse:
Bei Tank- und Schüttguttransporten auf der Strasse werden orange Warntafeln mit UN-Nummer & Klasse außen am Fahrzeug angebracht. Handelt es sich beim Transportfahrzeug um einen gewöhnlichen LKW reichen orangene Warntafeln ohne Nummern aus. Zudem befindet sich die Klassifizierung im besten Fall auch auf dem Packstück selbst und in jedem Fall in der Deklaration. Bei einem Unfall sollen diese Rettungskräfte und/oder die Polizei möglichst schnell darüber informieren, um welchen Stoff es sich bei der Fracht handelt. Ist ein Fahrzeug oder Schiff mit verschiedenen, einzeln verpackten und beschrifteten Gefahrgütern beladen, ist die Warntafel einfach nur orange und „leer“, enthält also keine Ziffern.
Den an der Beförderungen beteiligten Personen gibt die UN-Nummer Auskunft darüber, wie mit einem Transportgut umgegangen werden muss. In detaillierten Tabellen lässt sich zu jeder UN-Nummer ablesen, wie der Stoff zu transportieren oder zu lagern ist – zum Beispiel, welche Stoffe sich nicht in der Nähe befinden dürfen, ob der Stoff vor Hitze geschützt werden muss, etc.
Gefahrgüter werden in neun Gefahrgutklassen unterteilt. Diese Klassen kennzeichnen die Hauptgefahren, die von einem Gefahrgut ausgehen können. Daneben gibt es Unterklassen, die die Sekundärgefahren beschreiben. Glücklicherweise sind diese Gefahrgutklassen für alle Transportmodi bzw. Transportwege vereinheitlicht – und auch unabhängig vom Beförderungsweg. Demnach ist ein Gefahrgut mit den gleichen Gefahrgutzeichen zu kennzeichnen, unabhängig davon, ob es per Flugzeug oder LKW transportiert wird.
Hier eine Übersicht der Gefahrgutklassen mit den dazugehörigen Gefahrgutkennzeichnungen:
Wenn es sich bei einem Gefahrgut gleichzeitig auch um einen Gefahrstoff handelt (also einen Stoff, von dem auch unabhängig von der Beförderung eine Gefahr ausgeht), findet sich neben dem Gefahrgutzeichen zudem ein Piktogramm in weiß mit rotem Rand, das die vom Transportgut ausgehende Gefahr anzeigt. Diese Kennzeichnung ist als GHS-Kennzeichnung bekannt (GHS = Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien).
Für die Gefahrstoffklasse 1 könnte die Kombination aus Gefahrgutzeichen und GHS-Kennzeichnung so aussehen:
Gefahrgüter werden weltweit transportiert – in Deutschland übrigens mengenmäßig am meisten per LKW auf den Straßen. Dementsprechend groß ist die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften. Es gibt für Gefahrgüter umfangreiche nationale und internationale Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen.
Die Anforderungen an die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung, die technische Ausrüstung von Beförderungsmitteln beim Transport von gefährlichen Gütern sind sehr genau definiert. Organisatorische Maßnahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten sind in den Gesetzen ebenfalls festgelegt. Folgende Regelungen gelten für die entsprechenden Transportwege:
Transportweg |
Regulierung durch |
Straße |
ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) |
Seeverkehr |
IMDG-Code (International Maritim Dangerous Goods Code) |
Lufttransport |
IATA-DGR (International Air Transport Association - Dangerous Goods Regulation) |
Eisenbahnverkehr |
RID (Reglement internationale concernent le transport des merchandises dangereuses par chemin de fer) → Regelung zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter |
Binnenschifffahrt (EU) |
ADN (L‘Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) → Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen |
Nicht jede Spedition entscheidet sich dafür, Gefahrguttransporte anzubieten oder transportiert nur gewisse Gefahrstoffe. Insgesamt lohnt sich die Leistung dann, wenn häufig große Mengen an Gefahrgütern transportiert werden. Für gelegentliche Aufträge ist der Schulungsaufwand zu groß.
Eine Spedition agiert als Beförderer des Gefahrgutes und muss dabei gewisse Pflichten erfüllen. Wie genau mit einem Gefahrgut umgegangen werden muss, hängt vom Transportweg und der UN-Nummer des Stoffes ab.
Folgende Schritte müssen Spediteur:innen beim Gefahrguttransport unabhängig vom Beförderungsweg jedoch immer beachten:
Wann immer ein Gefahrgut transportiert wird, muss es entsprechend …
Für die korrekte Kennzeichnung ist der Versender der Waren zuständig, nicht der/die Spediteur:in. Letzterem/r obliegt es allerdings sicherzustellen, dass die Dokumentation entsprechend der Vorgaben vorhanden ist und mit den Kennzeichnungen übereinstimmt. Mehr zum Thema Dokumentation in Punkt #3.
Die UN-Nummer gibt Aufschluss darüber, wie mit dem Gefahrgut umzugehen ist. In einer Tabelle (oder einem Tool wie Scope) finden Spediteur:innen genaue Anweisungen zum Umgang mit jedem Stoff.
Ob Lagerarbeiter:innen, Pilotin:innen oder Kapitän:innen – wer an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist, muss entsprechend geschult sein. Unterweisungen können entweder durch den/die Gefahrgutbeauftragte:n, eine andere sachverständige Person oder einen externen Anbieter geschehen. So bieten u. a. TÜV und DEKRA Schulungen für Beteiligte am Gefahrguttransport an.
Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen (nach § 9 (2) StGb + § 14 (2) OWiG) |
Durchführung |
Gefahrgutbeauftragter, andere sachverständige Person |
Nachweis |
Formlose Schulungsbescheinigung |
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Wiederholung |
Nicht festgelegt. Empfehlung: jährlich (Schiffsführer und Ladeoffiziere mind. alle 5 Jahre) |
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Schulung |
Interne oder externe Schulung |
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Beteiligte am Gefahrguttransport (nach Kapitel 1.3 ARD/RID Abschnitt 8.2.3. ADR und Kapitel 1.3 IMDG Code) (für das Landpersonal) |
Durchführung |
Gefahrgutbeauftragter, andere sachverständige Person |
Nachweis |
Formlose Schulungsbescheinigung |
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Wiederholung |
Nicht festgelegt. Empfehlung: jährlich |
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Schulung |
Interne oder externe Schulung |
Art, Häufigkeit und Schulungsanbieter unterscheiden sich je Beförderungsart.
Die folgende Grafik stellt die gesetzlichen Hinweispflichten beim Transport von Gefahrgütern dar. Die „Beförderungspapiere“, die ein Beförderer bereitstellen muss, unterscheiden sich wiederum je nach Beförderungsweg.
Hier eine Liste der nötigen Begleitpapiere für Gefahrguttransporte:
Für die Beförderung über den Luftweg ist die Shipper's Declaration erforderlich, die alle wichtigen Gefahrgutinformationen enthält und von der Spedition an den Beförderer übergeben werden muss. Die Shipper's Declaration for Dangerous Goods, oft nur kurz Shipper's Declaration genannt, ist eine Anlage zum Luftfrachtbrief (AWB), die beim Transport von Gefahrgut auf dem Luft- oder Seeweg ausgefüllt werden muss. Im Luftfrachtbrief selbst wird dabei auf das Vorliegen einer Gefahrgut-Versendeerklärung verwiesen. Die Pflicht zum Ausfüllen einer Shipper's Declaration ergibt sich aus den Dangerous Goods Regulations (DGR) der IATA. Ein weiteres Begleitpapier des Luftfrachtbriefes ist die Notification to Captain (NOTOC).
Die NOTOC ist für den/die Kapitän:in das wichtigste Dokument im Hinblick auf den Gefahrguttransport und enthält neben den Gefahrgutklassen und -Eigenschaften entscheidende Informationen dazu, wie Gefahrgüter transportiert werden müssen (z. B. wo die Belüftung ausgeschaltet werden muss, um den Frachtraum nicht mit Sauerstoff zu versorgen, wo eine Kühlung erforderlich ist, welche Stoffe nicht nebeneinander gelagert werden dürfen, etc.).
Jedes Jahr gibt es eine neue Komplettanlage der IATA DGR Regulations. Darüber hinaus verändern Vorschriften sich im Laufe eines Kalenderjahres. Diese Veränderungen werden in sogenannten Ammendments veröffentlicht und finden sich auf der Internetseite der IATA.
Für Spediteur:innen liegt die Herausforderung im Umgang mit Gefahrgütern weniger in der korrekten Kennzeichnung und Verpackung der Transportgüter (da das vom Absender übernommen wird), sondern betrifft vielmehr die richtige Dokumentation und besondere Sorgfalt bei der Beförderung sowie die entsprechende Schulung aller beteiligten Mitarbeiter:innen.
Aktuell müssen die meisten Dokumente noch ganz altmodisch auf Papier gedruckt werden (z. B. die Shippers Declaration). Der Trend geht dennoch zu digitalen Systemen, die den Dokumentationsaufwand zumindest automatisieren und direkt die richtigen Dokumente erstellen und drucken. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass auch die Dokumentation auf digitaler Ebene stattfindet.
Mit unserer Speditionssoftware Scope können Sie Sendungsdaten ganz einfach erfassen und alle notwendigen Dokumente automatisch erstellen. Scope gibt zudem ausführliche Informationen zu den Beförderungsvoraussetzungen eines jeden Gefahrgutes. Erfahren Sie hier mehr oder sprechen Sie uns einfach an.