Die GDPR (General Data Protection Regulation) ist die Datenschutz-Grundverordnung (Rechtsverordnung) der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Sie ersetzt alle Gesetze der Mitgliederstaaten der Europäischen Union. Eine ergänzende Gesetzgebung zur GDPR, z. B. das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in der Bundesrepublik Deutschland, ist aber möglich.
Die GDPR dient dem Schutz personenbezogener Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum). In der Praxis wird unterschieden zwischen dem Verantwortlichen (Kunde) und dem Verarbeiter persönlicher Daten. Die GDPR betrifft beide, unabhängig vom jeweiligen Standort. Dies beinhaltet auch die Verarbeitung der Daten von EU-Bürgern durch Organisationen außerhalb der EU.
Die Nichteinhaltung der GDPR kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, 2% bis 4% des weltweiten Firmenumsatzes oder 10 bis 20 Millionen Euro je nach Schwere des Zwischenfalls. Verantwortlicher und Verarbeiter sind beide haftbar und werden gleichermaßen belangt.
Die hier aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr beantworten sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Dienstleistern. Alle Beteiligten können jedoch sicher sein, dass Riege sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt und alle nach menschlichem Ermessen notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der GDPR getroffen hat.
Falls an dieser Stelle irgendwelche Fragen offen geblieben sind, gibt der zuständige Ansprechpartner bei Riege gerne Auskunft.