Zollbegriffe einfach erklärt
Wer schon einmal Waren beim Zoll angemeldet hat, ist neben den vielen Dokumenten, die hierfür notwendig sind, sicherlich auch über die außergewöhnlichen Begriffe gestolpert. Tatsächlich können Zollbegriffe als eine ganz eigene Sprache angesehen werden, die der Amtssprache bei anderen Behörden sehr ähnlich ist. Auch hier werden bestimmte Begriffe verwendet, die man in der Umgangssprache vergeblich sucht.
Im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union werden im Allgemeinen keine Zölle erhoben, somit entfallen auch die Zollanmeldungen bei Warenbewegungen zwischen EU-Ländern. Die Ausnahme bilden sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren. Hierzu zählen Alkohol, Tabak oder Mineralöl. Diese werden besonders überwacht.
Bei Warenbewegungen in nicht EU-Länder gilt die Hürde zu meistern, den richtigen Begriff zu finden und in der Antragstellung zu verwenden. Damit man im Begriffsdschungel der Zollanmeldungen den Überblick behält und sich nicht aus Versehen verfährt, haben wir ein kleines A bis Z der wichtigsten Zollbegriffe erstellt.
ATLAS
Wer braucht schon einen Atlas, wenn man ATLAS nutzen kann?
Gemeint ist das Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System der Bundesregierung. Ein IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur elektronischen Zollabfertigung.
Ausfuhrverfahren
Lost in Export? Wir erklären, was es mit den Ausfuhrverfahren auf sich hat.
Als Ausfuhrverfahren werden Zollverfahren bezeichnet, bei denen sogenannte Unionswaren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden.
BAFA
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. BAFA regelt den Export.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Genehmigungsbehörde der Bundesregierung. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit und ist für die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen verantwortlich.
Codenummer
Auf der Suche nach dem richtigen Zolltarif? Die Codenummer kann helfen.
Die Codenummer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die in einer Einfuhrzollanmeldung anzugeben ist. Sie vereinfacht die Kategorisierung der Waren und der damit verbundenen Zollsätze, Verbote und Beschränkungen sowie der relevanten Umsatzsteuersätze. Bei der Ausfuhrzollanmeldung besteht die Codenummer aus maximal acht Stellen.
Drittland
Über die Grenzen der EU hinaus.
Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet. Aus Sicht der Europäischen Union beschreibt der Begriff alle Staaten, die nicht zum Zollgebiet gehören. Beispiele für Drittländer aus sich der EU sind die Schweiz, die USA, China und Japan.
Dual-use-Güter
Das doppelte Lottchen im Warenverkehr.
Dual-use-Güter sind Waren, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können und somit bei der Ausfuhr eventuell einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Beispiele hierfür sind Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber auch Software oder Technologien.
Elektronischer Zolltarif
e-Zollanmeldungen für Warentransport.
Der Elektronische Zolltarif (EZT) enthält die Daten des Integrierten Tarifs der Europäischen Gemeinschaft (TARIC), ergänzt durch nationale Daten wie Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer. Waren bis zur 11-stelligen Codenummer im Bereich Einfuhr beziehungsweise bis zur 8-stelligen Warennummer im Bereich Ausfuhr können mit dem EZT auf verschiedene Weise eingereiht oder ausgewählt werden.
EFTA
Freier Handel in der Zone.
EFTA steht für die European Free Trade Association oder auch Europäische Freihandelszone. Die Mitglieder, zu denen Island, Norwegen, die Schweiz und Lichtenstein gehören, haben ein Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr getroffen.
Einfuhrabgaben
Beim Warenimport abzugeben.
Unter sogenannten Einfuhrabgaben versteht man bei der Einfuhr zu entrichtende Abgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und andere Verbrauchsteuern.
Unionsversandverfahren und gemeinsames Versandverfahren
Einheitlich, einfach, effizient: Die Versandverfahren der Europäischen Union.
Das Unionsversandverfahren und das interne gemeinsame Versandverfahren beschreiben Verfahren zur Beförderung von Waren unter Zollkontrolle zwischen der EU und einer Vertragspartei des Übereinkommens.
MRN
MRN - Die Nummer für Ausfuhrkontrolle.
Die Movement Reference Number oder kurz MRN ist eine europäisch einheitlich formatierte Registriernummer. Die Nummer setzt sich zusammen aus der 2-stelligen Jahreszahl, einem 2-stelligen Ländercode und einer Prüfziffer.
NCTS
Versandverfahren einfach digital managen.
NCTS oder New Computerized Transit System ist ein IT-Verfahren zur Abwicklung
des Unionsversandverfahrens und des gemeinsamen Versandverfahrens. Die enormen Warenströme heutzutage kann der Zoll nur mit moderner Verfahrens- und Logistiktechnik bewältigen, um Kosten und Zeitaufwand in Grenzen zu halten, die gleichmäßige und gerechte Abgabenerhebung sicherzustellen und zugleich die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten.
Summarische Anmeldung (SumA)
Warenanmeldung summa summarum.
Bei der summarischen Anmeldung wird unterschieden zwischen der ASumA (summarische Ausgangsanmeldung) und der ESumA (summarische Eingangsanmeldung). Ist für die Wiederausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren keine Zollanmeldung erforderlich, so ist grundsätzlich die Abgabe einer summarischen Ausgangsanmeldung oder eine Wiederausfuhrmitteilung erforderlich. Die Summarische Eingangsanmeldung hingegen ist vor dem Transport von Waren in ein Zollgebiet der Union grundsätzlich vom Beförderer abzugeben und dient vor allem der Risikoanalyse für Sicherheitszwecke.
TARIC
Tarifbindung in der Europäischen Gemeinschaft.
Der TARIC ist ein integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Tarif Intégré des Communautés Européennes). Die Daten sind für jedermann zugänglich und können über eine Onlinedatenbank unter Angabe des Warencodes und des Ursprungs- bzw. Bestimmungslandes heruntergeladen werden.
T1 Versandschein
Versandschein ausfüllen nicht vergessen.
Der T1 Versandschein ist ein Zolldokument für grenzüberschreitenden Warenverkehr. Er wird zur Beförderung von Waren unter Zollkontrolle innerhalb der EU verwendet und enthält Informationen zum Versender und Empfänger, über die Anzahl der Packstücke und das Gesamtgewicht sowie die Zolltarifnummer.
Unionsware
Made in the EU.
Als Unionsware wird Ware bezeichnet, die vollständig im Zollgebiet der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt wurde. Ware, die außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt und ordnungsgemäß in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurde kann ebenfalls als Unionsware deklariert werden.
Unionszollkodex
Die Europäischen Zollrichtlinien der Zukunft.
Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest. Ergänzend zum Unionszollkodex gibt es die Delegierte Verordnung, die Durchführungsverordnung und die Übergangsordnung zur Umstellung bestimmter Instrumente und Verfahren.
Vereinfachtes Anmeldeverfahren
Warenanmeldung leicht gemacht.
Wer regelmäßig Waren beim Zoll anmeldet und nicht viel Zeit dafür hat, kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nutzen. Hier müssen lediglich die notwendigen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden. Ergänzende Unterlagen dürfen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Entscheidend für die Nutzung des vereinfachten Anmeldeverfahrens ist eine vorab erteilte Bewilligung.
Wiederausfuhr
Der Status zählt.
Wenn Waren, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt, aber vor dem Zeitpunkt der Ausfuhr in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung befanden oder in einer Freizone bzw. einem Freilager gelagert wurden, ändert sich ihr Status nicht und sie gelten demnach als Waren der Wiederausfuhr beim Zoll.
Zollanmeldung
Bitte melden!
Alle Waren, die in ein Zollverfahren überführt werden sollen, sind unabhängig von ihrem Status als Unions- oder Nicht-Unionsware zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.